Lieferkettenrichtlinie

Mönsheim, Januar 2024

Supply Chain Policy

Wir, die Friedrich Binder GmbH & Co. KG, sind ein zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC) und verpflichten uns mit der nachfolgenden Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Edelmetallen und Brillanten innerhalb unserer Lieferketten:

  • Wir respektieren die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • Wir nehmen keine Bestechungsgelder an; bieten, versprechen oder fordern diese auch nicht und widersetzen uns jedem Bestechungs- oder Korruptionsversuch. Weder sind wir daran beteiligt noch tolerieren wir Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Wir unterstützen die Nachvollziehbarkeit und Transparenz von staatlichen Zahlungen und rechtskonformen Sicherheitskräften in der Rohstoffindustrie
  • Wir leisten weder direkt noch indirekt Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen
  • Wir ermöglichen es sowohl den internen als auch den externen Stakeholdern, sich jederzeit bezüglich Bedenken in der Schmucklieferkette zu äußern und haben dafür auf unserer Webseite eine E-Mailadresse hinterlegt. Jeder Versuch, Bedenken oder Beschweren zu verhindern oder zu unterdrücken, wird als Verstoß gegen diese Richtlinie gewertet und entsprechend geahndet.
    Ihr habt ein Anliegen und möchtet uns kontaktieren? Schreibt uns gerne unter
    feedback@binder-fbm.de
  • Wir beachten in vollem Umfang die 5 Punkte der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas, als auch die Anforderungen des Kimberley-Prozesses und World Diamond Council System of Warranties in vollem Umfang.
  • Der jeweils gültige Jahresbericht sowie weitere interessante Informationen (Nachhaltigkeit, Aktivitäten etc.) sind auf unserer Webseite jederzeit einsehbar

Risikomanagement

Bestechung, Korruption, falsche Herkunftsangaben in betrügerischer Absicht, Geldwäsche, Zahlung von Steuern, Gebühren und Abgaben an Regierungen

Wir verpflichten uns, unseren Einfluss zu nutzen, um Missbrauch durch andere zu verhindern. Wir arbeiten mit Lieferanten, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und Betroffenen zusammen, um die Zusammenarbeit zu verbessern und zu überwachen, um Risiken und ihre negativen Auswirkungen durch nachvollziehbare und messbare Schritte in angemessenen Zeiträumen ganz zu verhindern oder abzumildern. Wir führen regelmäßig Bewertungen unserer Lieferanten durch.

Sofern Versuche zur Schadensbegrenzung fehlschlagen, werden wir die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten entweder aussetzen oder ganz beenden

Risikomanagement

Schwerwiegende Verstöße

Wir beziehen keine Rohstoffe aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten und werden folgende Handlungen weder dulden noch davon profitieren:

  • Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
  • Zwangs- oder Pflichtarbeit
  • Schlimmste Formen der Kinderarbeit
  • Menschenrechtsverletzungen und –missbrauch
  • Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort beenden, wenn wir das begründete Risiko feststellen oder den Verdacht haben, das sie solch schwerwiegende Verstöße begehen oder von einer Partei, die diese Missbräuche begeht, Rohstoffe beziehen oder mit ihr in Verbindung stehen.

Risikomanagement

Direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen

Wir tolerieren weder direkte noch indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen durch den Abbau, Transport, Handel, Umgang oder Export von Mineralien. Wir dulden keine illegale Kontrolle von Minenstandorten, Kontrolle von Lieferwegen, illegale Besteuerung oder Erpressung von Geld oder Zwischenlieferanten.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten aussetzen oder sofort beenden, wenn wir das begründete Risiko feststellen oder den Verdacht haben, das sie von einer Partei beliefert werden oder sonst verbunden sind, die nichtstaatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützen.

Risikomanagement

Öffentliche oder private Sicherheitskräfte

Wir weisen nachdrücklich daraufhin, dass die Rolle öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Einrichtungen, Ausrüstung und Eigentum in Übereinstimmung mit der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, einschließlich der Gesetze, die die Menschenrechte garantieren. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die die in ‚Risikomanagement: Schwerwiegende Verstöße‘ beschriebenen Missbräuche begehen oder illegal handeln

Risikomanagement

Bestechung, Korruption, falsche Herkunftsangaben in betrügerischer Absicht

Wir nehmen keine Bestechungsgelder an; bieten, versprechen oder fordern diese auch nicht und widersetzen uns der Aufforderung zur Bestechung, um die Herkunft von Materialien zu verbergen oder zu verschleiern, oder um Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen für die Zwecke der Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Gold, Silber oder Platin gezahlt werden, falsch darzustellen

Risikomanagement

Nichteinhaltung gesetzlicher Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit

Unsere Lieferanten müssen nationale Gesetze, internationale Vorschriften und Empfehlungen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen respektieren und beachten.

Sollten wir Verstöße in diesem Bereich feststellen, sind wir bemüht, auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Sofern diese Versuche der Schadensbegrenzung fehlschlagen, werden wir die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lieferanten aussetzen oder sofort beenden

Geldwäsche

Wir werden die Bemühungen zur Beseitigung von Geldwäsche unterstützen und dazu beitragen, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, das sich aus der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Gold, Silber oder Platin ergibt oder damit verbunden ist.

Auch wenn diese Lieferkettenrichtlinie in eine andere Sprache übersetzt wird, bleibt allein die deutsche Fassung der Lieferkettenrichtlinie verbindlich.

Geschäftsführung

Nick-Maximilian Binder, Dr. Joachim Kahl, Stefan Schiffer

Mönsheim, 18.01.2024